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Wie wir arbeiten

Grundsätzlich ist uns auch in Zeiten der elektronischen Kommunikation das persönliche Gespräch ein großes Anliegen. Nur hier lassen sich alle Facetten eines individuellen Falles beleuchten.

Was unseren Mandanten zu Gute kommt:

Möller & Möller ist in der Fachwelt gut vernetzt. Mitgliedschaften in Gremien und Verbänden mit dem damit verbundenen Informationsaustausch unter Kollegen sowie permanente Fortbildung führen zu unserem stets aktuellen Wissensstand.

Herr Rechtsanwalt Möller leitet seit 17 Jahren die Arbeitsgemeinschaft Familienrecht im Freiburger Anwaltverein, die sich der Fortbildung der familienrechtlich tätigen Rechtsanwälte im südbadischen Raum verschrieben hat.

Frau Rechtsanwältin Möller ist 2. Vorsitzende der Arbeitsgemeinschaft Steuerrecht im Freiburger Anwaltverein, die sich der Fortbildung der im Steuerrecht tätigen Rechtsanwälte in Südbaden widmet.

Mandatserteilung

Wenn Sie uns (mündlich oder schriftlich) eine Angelegenheit zur Bearbeitung übergeben, kommt ein Vertrag zustande. Unsere Tätigkeit kann entweder in einer Rechtsberatung und/oder in der außergerichtlichen- bzw. gerichtlichen Wahrnehmung Ihrer Interessen Dritten gegenüber bestehen

Bitte beachten Sie hierzu auch unsere Mandatsbedingungen, die Sie hier downloaden können.

Honorare

Die Honorierung der Leistung erfolgt regelmäßig nach dem Rechtsanwaltsvergütungsgesetz (RVG) / der Steuerberatergebührenverordnung (StBGebVO). Möglich ist auch die freie Vereinbarung der Vergütung. Hierbei sind Zeit- oder Pauschalhonorare möglich. Transparente und zuverlässige Kostenschätzungen ermöglichen unseren Mandanten die Entscheidung für die kostengünstigste Variante.

In Fällen mit niedrigem Streitwert sind die gesetzlichen Gebühren nicht kostendeckend. In diesen Fällen werden wir Ihnen eine Honorarvereinbarung nach Stundensätzen vorschlagen. Wir legen die Stundensätze einzelfallabhängig fest. Der Stundensatz von Herrn Christoph Möller liegt zwischen 190-250 Euro. Wir sind bereit in jedem Stadium des Mandats, Ihnen über die Kosten Auskunft zu erteilen. Scheuen Sie sich nicht, uns nach den Kosten zu fragen.

Kooperation

Wir können Ihre Interessen nur wirksam vertreten, wenn Sie uns rechtzeitig und vollständig über alle wesentlichen Umstände Ihres Falles unterrichten. Je besser Ihre Information, umso besser können wir Sie beraten und vertreten. Wenn wir Sie um Stellungnahme zu einem gegnerischen Schriftstück oder zu einem Vorschlag des Gerichtes bitten, sollten Sie möglichst schnell schriftlich antworten oder einen Besprechungstermin mit unserer Kanzlei vereinbaren.

Modernität und Technik

Moderne technische Einrichtungen, z.B. EDV, Vernetzung an jedem Arbeitsplatz, Internet, E-Mail, Fax, Dokumentenscanner.